Nachlassstundung
Gerade in volatilen Zeit wie heute, in denen vielschichtige Einflüsse auf ein Unternehmen einwirken und zum Teil auch ganz unverschuldet dieses in Probleme stürzen, kann es passieren, dass ein Unternehmen nicht mehr ohne Unterstützung der Gläubiger zu retten ist. Wenn aber nicht alle Gläubiger an einem Strang ziehen, ist es manchmal notwendig, mit Hilfe der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten, den Sanierungsbeitrag einzufordern. Insgesamt wird dies auch zum Wohl der Gläubiger sein, die dadurch nicht alle Forderungen verlieren.
Der Gesetzgeber hat mit der Nachlassstundung dafür ein geeignetes Mittel geschaffen. Als erfahrene Sachwalter unterstützen wir Unternehmen in dieser Zeit, von der reinen Aufsichtsfunktion bis hin zur zeitweisen Übernahme der Geschäftsführung, um das Unternehmen zu retten und den Schaden beim Gläubiger zu minimieren.